Spielplatz-Pflicht bei Neubauprojekten

Ein Spielplatz ist ein wichtiger Ort für Kinder, denn hier geht es um Spaß, Sport und soziale Kontakte. So ist es eigentlich schön, dass die Bauordnung vorsieht, dass dieser bei neuen Immobilienprojekten ab drei Wohnungen zur Pflicht wurde. Ich wohne seit vier Jahren in einer neuen Eigentumswohnung in Köln. Das Neubauprojekt umfasst mehrere Häuser, die über einen gemeinsamen Zugang durch die Häuser mit den Eigentumswohnungen erreicht werden können. Zwischen den Häusern mit den Wohnungen und den Häusern befindet sich ein großer Sandkasten mit einem Spielgerät darin. Dieses Spielgerät ist ein beweglicher Bagger aus Metall, der ziemlich schwer und gefährlich für Kleinkinder ist. Ich fragte mich bereits beim Einzug, wieso dieses gefährliche Kinderspielzeug auf dem lieblosen Spielplatz stehen würde. Die Antwort ist, dass bei Neubauprojekten ab drei Wohnungen die Errichtung eines Spielplatzes in Deutschland zu den Pflichten des Bauträgers gehört. Dieser Spielplatz musste gebaut werden und ein einfacher Sandkasten erfüllt nicht die gesetzlichen Bestimmungen.

Bauordnung sieht Spielplatz in Neubauten vor

Während in Bayern die Investoren eines Neubauprojektes eine Ablöse gegen den Spielplatzzwang von 60.000 € bezahlten, um der Spielplatz-Pflicht zu umgehen, haben wir als Eltern große Angst um unsere Kinder, weil früher oder später wird dieser Bagger einem Kind wehtun. In der Bauordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen finde ich unter §8 Absatz 4 folgenden Inhalt:

(4) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzulegen. Dies gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist. Bei bestehenden Gebäuden nach Satz 1 kann die Herstellung von Spielplätzen für Kleinkinder verlangt werden, wenn dies die Gesundheit und der Schutz der Kinder erfordern. Der Spielplatz muss barrierefrei erreichbar sein.
(Quelle: Lexsoft.de, Stand vom 08.02.2022, 09.45 Uhr)

Ein „ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder“ ist eine wage Definition für den Bau eines Spielplatzes. Es gibt doch so viele schöne Spielgeräte, die dort aufgebaut werden könnten. Vor allem mehrteilige Spieltürme mit Kletterturm, Rutsche, Schaukel und anderen Elementen. Ich weiß, dass es einen großen Preisunterschied zwischen den Spielgeräten für öffentliche Plätze und privaten Immobilien gibt, da bei Spielgeräten für öffentlich zugängliche Spielplätze ganz andere Sicherheitsvorschriften gelten, aber eine funktionierende Wohneigentumsgesellschaft sollte hier wirklich über ein Update des Spielplatzes nachdenken, um mehr Spaß auf dem privaten Spielplatz zu haben. Wir haben hier in der Anlage noch den großen Vorteil, dass keine fremden Menschen auf den Spielplatz gelangen können, so dass wir hier zeitnah wirklich die kleine Investition für einen sicheren und spaßigen Spielturm für Kinder tätigen werden.

Spielgeräte mit Rutschen und Schaukeln

Bei meiner Recherche bin ich auf das Angebot von Spielgeräte4You gestoßen und hier werden optisch schöne und multifunktionale Spieltürme angeboten, die weit unter 1.000 € kosten. Ab 429 € gbt es bereits einen Spielturm für Kinder mit zwei Schaukeln, einem Kletterseil und einem Turm. Der günstigste Spielturm mit Rutsche kostet hier 559 €. Wir leben hier mit knapp 20 Parteien und das bedeutet für jeden nur eine kleine Beteiligung, auch wenn ich den Aufschrei der kinderlosen Mieter:innen und den nicht vor Ort lebenden Besitzer:innen bereits jetzt schon hören kann.  Im Gespräch mit der hilfsbereiten Hausverwaltung sollte die nächste Eigentümerversammlung den entsprechenden Antrag vorbringen und zur Not finanzieren nur die interessierten Familien mit Kindern den Ausbau des Spielplatzes, während alle anderen Parteien aber das Einverständnis geben müssen.

Antrag auf der Eigentümerversammlung

Solche nachträglichen Änderungen am Gemeinschaftseigentum haben sich in den letzten Jahren als besonders schwierig herausgestellt, weil alle Parteien sich einige sein müssen. Vor allem die nicht vor Ort lebenden Immobilienbesitzer blockieren seit Jahren jede kleinste Änderung am Gemeinschaftseigentum, weil diese nicht mit dem gemeinschaftlichen Leben in der Immobilie zu tun haben.

Die Installation eines Spielturms würde die Optik fördern, aber auch das gemeinsame Spiel unter den Nachbarskindern. Es wird sich nicht groß auf die Lautstärke auswirken, denn aktuell fahren die Kinder schreiend auf ihren Rollern und Dreirädern um den Sandkasten oder holen sich weiteres Spielzeug dazu. Eine Schaukel oder eine Rutsche würde die Geräuschkulisse nicht verändern, aber viele Kinder glücklich machen. Ich werde den Antrag auf der nächsten Versammlung stellen und mich weiter darauf vorbereiten, wie zum Beispiel die Bestimmungen genauer lesen, mir mehrere Angebote einholen und dann kann ich hoffentlich demnächst von einem Erfolg hier berichten.

Wie sehen eure Pflicht-Installationen mit den Spielgeräten denn so aus? Gibt es kreativere Baumaßnahmen als den Metall-Bagger? Schreibt uns gerne einen Kommentar.

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Eine Antwort

  1. Franziska sagt:

    Ein sehr interessanter und informativer Beitrag! Denn das ein Spielplatz schon ab 3 Wohnungen bei Neubauten Pflicht ist, war mir noch gar nicht bekannt.

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