Verwahrlosung im Alter
Verwahrlosung im Alter und Vereinsamung von Senioren ist ein wichtiges Thema, welches in der Gesellschaft viel zu selten besprochen wird. Immer mehr Senioren sind im Alter auf sich allein gestellt. Eine Situation, welcher die wenigsten gewachsen sind. Niemand weiß genau, wie viele der rund 16,8 Millionen Senioren in Deutschland den Anforderungen des Alltags nicht mehr alleine standhalten können und eigentlich auf Hilfe angewiesen wären. Nicht allen älteren Menschen ist eine Familie gegeben, die sie unterstützen und pflegen kann. Freunde und Bekannte sind entweder bereits verstorben, oder aber aufgrund ihres eigenen fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sich zu kümmern. So kommt es, dass immer mehr Senioren auf sich allein gestellt sind, ohne dieser Aufgabe gewachsen zu sein.
Wo beginnt Verwahrlosung im Alter
Es gibt zahlreiche Einrichtungen, Pflegedienste, karitative Einrichtungen und freiwillige Helfer, welche sich um hilfsbedürftige Senioren kümmern. Trotzdem verwahrlosen viele ältere Menschen einsam und allein in ihren trostlosen Wohnungen. Die Frage ist, wo genau beginnt Verwahrlosung? Wann beginnt der Staat Maßnahmen zu ergreifen und ab wann liegt die Notwendigkeit einer Einweisung vor? Hierfür müssen zunächst eindeutige Protokolle vorliegen, die bezeugen, dass eine Person tatsächlich nicht mehr in der Lage ist für sich selbst zu sorgen. Da das Recht der Selbstbestimmung im Deutschen Grundgesetz verankert ist, gilt es in erster Linie die Menschenwürde zu respektieren und zu schützen. Deshalb braucht es einiges an Bürokratie und Beweismaterial, um einen Menschen für verwahrlost und nicht mehr selbstständig lebensfähig zu erklären und dementsprechende Schritte einzuleiten. Ein schmaler Grad zwischen den Persönlichkeitsrechte des Menschen und seiner Sicherheit.
Gesellschaft in der Verantwortung
Der Umgang und die Pflege älterer Menschen sollten in der Gesellschaft häufiger und offener besprochen werden. Mit ein wenig mehr Aufmerksamkeit gegenüber unseren älteren Mitmenschen kann man einer Verwahrlosung und Vereinsamung entgegenwirken. Oftmals kann es schon ausreichen, Behörden auf etwaige Verwahrlosung aufmerksam zu machen, sodass entsprechende Schritte eingeleitet werden können. Wer nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen ist meist schließlich noch weniger in der Lage sich um soziale Hilfe zu kümmern und auf seine Situation aufmerksam zu machen. Nicht jeder hat die Möglichkeit in Pflegeheimen oder betreutem Wohnen unter zu kommen. Eine entsprechende Pflege sollte jedoch jedem hilfsbedürftigen Menschen zuteil werden.