Darf ich meinen Kamin zu Hause mit Holz aus dem Wald befeuern?
Holz für den eigenen Kamin kann nicht einfach aus dem nächsten Wald geholt werden. Dafür gibt es Regelungen in Deutschland, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Grundsätzlich ist der Wald kein rechtsfreier Raum und hat einen Besitzer. Eigentümer können sein:
- der Bund
- die Kirche
- Universitäten
- die Bundeländer
- die Kommune oder Stadt
- die Gemeinde
- ein Privatbesitzer
Und nicht nur der Wald gehört dem Eigentümer sondern auch alles, was sich darin befindet, wie Tannenzapfen, Pilze, Rinde, Federn, Pflanzen und abgeworfene Geweihe. Selbst das Totholz am Boden gehört dem Waldbesitzer. Es bietet nicht nur Lebensraum für Kleintiere sondern ist auch wichtiger Bestandteil eines guten Mutterbodens.
Das Leseholz
Leseholz ist das Holz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Meistens ist es totes, morsches, angefaultes Holz, für das der Waldbesitzer keinen Käufer findet. Einige Bundesländer haben spezielle Gesetze erlassen, die das Sammeln von Leseholz in Staatswäldern erlauben.
In nur insgesamt fünf Bundesländern ist das Sammeln von Leseholz ohne Genehmigung erlaubt
Baden-Württemberg: Geregelt im Landeswaldgesetz (LWaldG) §40 Absatz 1
Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauss hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und Waldsträuchern bis zur Menge eines Handstrausses ist nicht strafbar. Das gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben und Waldbäumen und Waldsträuchern.
Bayern:
Geregelt in der bayrischen Leseholzordnung. Das Bayrische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestattet unter den nachfolgenden Einschränkungen jedermann, sich unentgeldlich in Wäldern im Alleineigentum des Freistaates Bayern Leseholz für den Eigenbedarf (wie zum Beispiel für den eigenen Kamin) anzueignen. Leseholz im Sinne dieser Bekanntmachung ist
- a) das im Wald von selbst zu Boden gefallene, dürre oder angefaulte nicht für den Verkauf bestimmte Holz,
- b) das vom Waldeigentümer oder seinen Beauftragten nach Aufarbeitung zurückgelassene und nicht für den Verkauf bestimmte Holz oder Reisig,
- c) die am Boden liegende Rinde oder Zapfen
Mecklenburg-Vorpommern:
Landeswaldgesetz (LWaldG) §31 Aneignung von Walderzeugnissen, Absatz 4: Holz darf im Staatswald für den eigenen Bedarf gesammelt werden, wenn es sich um zu Boden gefallenes, dürres oderangefaultes Holz unter 10cm Durchmesser handelt, solange eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft hierdurch nicht gefährdet wird.
Sachsen:
Landeswaldgesetz (LWaldG) §14 Aneignung von Waldfrüchten, Blumen und Kräutern, Absatz 1: Wildwachsende Blumen, Gräser und Farne können für den persönlichen Bedarf (Handstrauß) entnommen werden. Entsprechendes gilt für das Entnehmen von Leseholz, Pilzen, Kräutern, Moosen, Beeren und anderen Wildfrüchten. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.
Thüringen:
Landeswaldgesetz (LWaldG) §15 Forstliche Nebennutzungen und Aneignung von Walderzeugnissen Absatz 4: Im Staatswald ist das Sammeln von dürren oder abgefaultem Leseholz zulässig.
Holzsammelschein im eigenen Bundesland beantragen
In allen anderen Bundesländern ist das Holzsammeln ausschließlich mit einer Genehmigung erlaubt. Diese Genehmigung heißt Holzsammelschein. Dies bedeutet, dass Sie für den Kamin einen Berechtigungsschein beantragen und sich genehmigen lassen müssen.
Jeder, der sich im öffentlichen Wald selbst mit Holz versorgen will, sei es auch nur Leseholz, benötigt, bis auf die fünf obengenannten Bundesländer, einen Holzsammelschein. Den bekommt man entweder bei seiner Gemeinde oder beim für den Wald zuständigen Forstamt. Holz darf nur in den Gebieten gesammelt werden, die auf dem Holzsammelschein aufgeführt sind. Selbst wenn der Holzsammelschein für ein Jahr gültig ist, darf in den Monaten März, April und Mai zum Schutz des Nachwuchses der Wildtiere nicht gesammelt werden. Generell ist das Sammeln von Holz nur bei Tageslicht gestattet.
Jede Gemeinde und jedes Forstamt haben ihre eigenen Bestimmungen. Bei eventuellen Kontrollen von Förstern oder der Polizei ist der Holzsammelschein vorzuzeigen. Wer einen Holzsammelschein beantragt, legt auch gleichzeitig die Menge an Holz fest. Die Mindestmenge entspricht in vielen Gemeinden drei Raummeter.
Brennholz für den Kamin aus dem Wald
Der Holzsammelschein kann eine günstige Alternative zum gekauften Brennholz sein. Aber bevor das Holz in den Kamin kommt, ist einiges an Aufwand nötig. Das Holz muss gesammelt und gestapelt werden, der Förster muss es sehen, dann muss das Holz zerhackt werden, gelagert werden und vielleicht auch noch getrocknet.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Beantragung eines Holzsammelscheins in Ihrem Bundesland? Holen Sie sich das Holz für den Kamin aus dem Wald? Wir freuen uns über Ihre Erfahrungsberichte in den Kommentaren.
Bildquelle: Pixabay-User matthiasboeckel