Treppenlifte auch für Mehrfamilienhäuser

Ob es eine dem Alter geschuldete Einschränkung der Mobilität ist oder auch durch eine körperliche Behinderung hervorgerufene Unfähigkeit, vielen Menschen fällt das Gehen schwer. Ganz zu schweigen vom Treppensteigen. Für Hauseigentümer ist klar – ein Treppenlift muss her, um eine Barrierereduzierung vorzunehmen, doch, wie ist das bei Bewohnern von Mehrfamilienhäusern? Schließlich dominieren diese in den meisten Bundesländern den Bestand und liegen damit noch vor Ein- und Zweifamilienhäusern.

Treppenlift in einem Einfamilienhaus

Treppenlift in einem Einfamilienhaus

Darf der Mieter ohne weiteres den Einbau eines Treppenlifts im Haus veranlassen? Was passiert, wenn der Vermieter oder der Eigentümer des Gebäudes das Vorhaben nicht genehmigt? Gibt es bestimmte Voraussetzungen zu beachten? Diese und weitere Fragen werden in diesem Beitrag geklärt.

Was sagt das Gesetz?

Gemäß §554a Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch haben Betroffene ein Anspruch auf Barrierefreiheit: „Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.“ Letzteres bedeutet, dass eine körperliche Beeinträchtigung besteht und der Mieter auf technische Hilfsmittel angewiesen ist, um seine Wohnung zu erreichen.

Der selbe Paragraph besagt auch, dass sobald das Interesse des Vermieters oder der anderen Mietparteien im Haus an einer unveränderten Erhaltung der Mietsache überwiegt, darf die Zustimmung verweigert werden. Das Treppenhaus stellt ein gemeinschaftliches Eigentum dar und darf dadurch nicht ohne die Billigung aller im Haus Lebenden verändert werden. Dabei dürfen Komfort- oder Ästhetik-Gründe dem barrierefreien Umbau nicht im Weg stehen.

Gesetzlichen Anforderungen

Der Einbau eines Treppenlifts ist allerdings an einige Bedingungen gekoppelt, welche unbedingt erfüllt sein müssen. Diese gesetzlichen Regelungen lassen sich wiederfinden in den Landesbauordnungen (LBO) und die technischen Baubestimmungen in der DIN 18065.

  1. Der begehbare Teil der Treppe muss mindestens 1 Meter breit sein (nur bei kleineren Wohneinheiten (bzw. Ein- und Zweifamilienhäusern) sind 70-80 cm noch akzeptabel), damit die Treppe in jedem Fall als Flucht- und Rettungsweg nutzbar ist.
  2. Der Lift darf nicht aus brennbaren Materialien bestehen, soweit das technisch möglich ist.
  3. Der Handlauf muss vollständig zweckentsprechend verwendbar sein.
  4. Der Treppenlift muss ausreichend gegen die missbräuchliche Nutzung gesichert werden.
  5. Beträgt die Restlaufbreite unter 60 cm und führt der Lift über mehrere Etagen, müssen in jeder Etage Warteflächen zur Verfügung stehen. 
  6. Ist der Treppenlift nicht im Betrieb, muss er sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt. 
  7. Diese Parkposition sollte bei Stromausfall auch manuell eingestellt werden können. 

Treppenlift-Angebot

Seit der ersten Einführung in Deutschland im Jahre 1962 haben sich zahlreiche Hersteller sowie verschiedene Modelle etabliert. Es kommt dabei auf die Größe und die Beschaffenheit der Treppen und des Hauses an. Es wird unterschieden zwischen schmalen Treppen, kurvigen Treppen, geraden Treppen oder sonstigen – für jede Form gibt es individuelle Möglichkeiten für einen barrierefreien Zugang zu höheren Geschossen. Da sich ein Mehrfamilienhaus im Normalfall über mehrere Etagen erstreckt, kann man für den Einbau eines Treppenlifts mit 3.000 bis 15.000 € rechnen.

Wer zahlt?

Haben der Vermieter und die restlichen Parteien zugestimmt, so muss trotzdem der Mieter selbst die vollen Kosten sowohl für den Lift, den Einbau als auch für einen möglichen Rückbau tragen. Darüber hinaus kann der Vermieter eine zusätzliche Kaution für eine Absicherung vor baulichen Schäden einfordern. Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft können allerdings auch profitieren, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen, da ein Treppenlift-Einbau einen Mehrwert für die Immobilie darstellt. Werden in Zukunft neue Mieter gesucht, kann mit dem Treppenlift geworben oder sogar höhere Mieteinnahmen erzielt werden.

Finanzierungsmöglichkeiten

Diese vier- bis fünfstelligen Preise können im ersten Moment ziemlich abschreckend wirken, doch kann man den vollen Betrag umgehen, indem man auf Förderungsmöglichkeiten zurückgreift:

  • Kranken- und Pflegeversicherungen bezuschussen Treppenlifte mit bis zu 4.000€ für Patienten mit Pflegestufe. 
  • Im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Mieter beim Einbau mechanischer Systeme zur Überwindung von Treppen. Mit dem Kredit 159 – Altersgerecht Umbauen können Beträge bis zu 50.000€ vergeben werden. 
  • Treppenlift-Anbieter stellen oft eine Finanzierung in Form eines Ratenkredits bereit.

Alternativ besteht bei einigen Anbietern die Möglichkeit, einen Sitzlift zu mieten, in den Fällen, wo sich dies mehr lohnt als ein Kauf. Oft gibt es auch noch gebrauchte Treppenlifte in gutem Zustand.

Egal, für welches Unternehmen man sich letzten Endes entscheidet, sollte man nicht nur auf die Treppenlifte selbst achten, sondern auch auf den angebotenen Service und die zusätzlichen Dienstleistungen. Einige Anbieter präsentieren beispielsweise neben einem vielfältigen Angebot an Lifts auch einen Rundumservice mit Erstberatung, Reparatur und Wartung. Solche Dienstleistungen und Formen der Unterstützung sind besonders hilfsvoll, wenn es um bauaufsichtliche Anforderungen geht. Da jedes Treppenhaus verschieden ist, lohnt es sich, mit Fachleuten zusammenzuarbeiten, die über jahrelange Erfahrung verfügen.

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Eine Antwort

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag. Treppenlifte können sich auch als Investition lohnen um den Wert der Immobilie zu erhöhen.

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