Wärmepumpen, was kosten sie in der Anschaffung und beim Betrieb?

Zahlt am Ende der uninformierte Mieter?

Wärmepumpen nutzen die Temperaturen der Luft, der Erde oder des Grundwassers zum Heizen eines Gebäudes. Je besser das Gebäude gedämmt ist, desto größer ist der Nutzen einer Wärmepumpe, denn die Vorlauftemperatur sollte stets bei unter 50 Grad liegen. Ansonsten kann die Wärmepumpe nicht wirtschaftlich betrieben werden. Diese nachhaltige Art der Stromversorgung bedient sich nicht fossilen Brennstoffen, sondern erzeugt ihre Energie aus der Luft, Wasser und Erde. Dieser Faktor bezüglich Nachhaltigkeit sorgt dafür, dass der Einbau in vielen Gegenden über Fördermittel subventioniert wird.

Welche Arten von Wärmepumpen gibt es und was kosten sie?

Die Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet circa 14.000 €, für das Material der Peripherie müssen circa 7.000 € veranschlagt und für Montage und Inbetriebnahme müssen circa 7.500 € einkalkuliert werden

Eine Erdwärmepumpe mit Kollektoren bewegt sich in den Bereichen zwischen 9.000 € und 15.000 € und die Installationskosten können zwischen 4.500 bis 9.000 € betragen.

Eine Erdwärmepumpe mit Sonde kostet einen Betrag zwischen 9.000 bis 15.000 € und die Installationskosten können bis zu 17.500 € betragen.

Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe schlägt mit 8.000 bis 12.000 € zu Buche und die Installationskosten bewegen sich in einem Bereich von 15.000 bis 18.000 €.

Wer sich eine Wärmepumpe einbauen lässt, spart sich das Geld für Gas oder Heizöl. Wärmepumpen benötigen aber für ihren Betrieb Strom. Nach dem Einbau einer Wärmepumpe kann sich der Stromverbrauch eines Haushaltes mehr als verdoppeln.

Wie wird der Stromverbrauch berechnet?

Anders als die Leistungszahl, die beschreibt, wie viele Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt werden kann, gibt die Jahresarbeitszahl (abgekürzt JAZ) das Verhältnis von eingesetzter Strommenge und ausgehender Wärmemenge über das gesamte Jahr an. Damit ist die JAZ, (englisch:  seasonal performance factor, SPF) das entscheidende Beurteilungskriterium nicht nur für den Wirkungsgrad und für die Effizienz, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe. Je nach Art der Wärmepumpe beträgt die Jahresarbeitszahl zwischen 2,5 und 5.

Die Formel zur Berechnung des Stromverbrauchs lautet:

Heizleistung / Jahresarbeitszahl * Heizstunden pro Jahr = Stromverbrauch in kWh pro Jahr

Beispielrechnung:

  • Die Heizleistung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe beträgt 10 kW, hat eine Jahresarbeitszahl von 5 und es werden 2200 Heizstunden erwartet.
  • 10 kW / 5 * 2200 h/a (Stunden pro Jahr) = 4400 kWh Stromverbrauch pro Jahr
  • Das entspricht, Stand 19.04.2023, bei durchschnittlichen Stromkosten in Höhe von 34,96 Cent je Kilowattstunde, einem Betrag von 1.538,24 €.
  • Für eine 5 kW große Erdwärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4 und 2000 kalkulierte Heizstunden ergibt sich:
  • 5 kW / 4 * 200 h/a = 2500 kWh Stromverbrauch pro Jahr (874,00 €)
  • Für eine leistungsstarke Luftwärmepumpe mit 15 kW und einer JAZ von 3 und kalkulierten 1800 Heizstunden errechnet sich nach der Formel ein Stromverbrauch in Höhe von 9000 kWh. (3.164,40 €)

Können Hauseigentümer die Investition auf ihre Mieter umlegen?

Ist die Wärmepumpe Teil einer energetischen Modernisierung, sodass Energie gespart wird, steigert sie die Mietsache auf nachhaltige Weise und verbessert die Wohnverhältnisse, dann ist die Antwort: „JA!“

Nach Paragraf 559 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf eine Mieterhöhung in einem festgelegten Rahmen erfolgen. Die Erhöhung bezog sich auf die Jahresmiete, darf 8 Prozent der Investitionskosten nicht übersteigen.

Beispiel: Kostete die Wärmepumpe und ihr Einbau 30.000 €, so kann der Vermieter davon jährlich 2.400 € oder monatlich 200 € auf die Mieter umlegen. Die Aufwendungen des Vermieters wären nach 12,5 Jahren von seinen Mietern vollständig bezahlt. Allerdings ist zu beachten, dass Mieterhöhungen aus Gründen einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren maximal um drei Euro je Quadratmeter ausfallen dürfen. Bei einem Quadratmeterpreis von unter sieben Euro sind es nur zwei Euro je Quadratmeter in diesem Zeitraum.

Austausch der alten Heizung

Wenn die Gasheizung oder Ölheizung wegen eines Defektes komplett auszutauschen ist, weil es der Gesetzgeber mit dem Gebäudeenergiegesetz so verfügt hat, dann können alle Kosten, auch die des Rückbaus der alten Heizungsanlage, auf die Mieter umgelegt werden.

Förderung einer Wärmepumpe

Bei der Sanierung eines mindestens fünf Jahre alten Hauses wird die Anschaffung einer Wärmepumpe von 25 bis 40 Prozent staatlich gefördert. Wichtig für die zu beantragende Förderung ist es, dass die Anlage noch nicht installiert ist. Es ist am besten, wenn das finale Angebot des Installateurs dazu genommen wird, die Förderung zu beantragen. Wenn der Antrag genehmigt wird, kann der Fachbetrieb beauftragt werden. Sobald die Anlage installiert und in Betrieb gegangen ist, wird das Geld direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Ja, richtig gelesen, auf das Konto des Antragstellers

Die Förderung ist für den Eigenheimbesitzer ein echter Zugewinn und für die Vermieter von Mehrfamilienhäusern allemal. Allerdings schwebt die Frage im Raum, wie die Mieter an die Höhe der geflossenen Fördermittel des Hausbesitzers kommen sollen. Immerhin wird er die Endrechnung seiner neuen Heizung als Grundlage für die Neuberechnung der Miete nehmen.

Dem Finanzamt mitzuteilen, dass Fördergelder geflossen sind, wird unumgänglich sein. Da aber das Finanzamt nicht bei den Mietern anrufen wird, um ihnen mitzuteilen, dass die neue Heizungsanlage entgegen der Rechnung des Installateurs wesentlich günstiger erworben wurde, werden die Mieter jede Mieterhöhung aufgrund eines Heizungswechsels mitmachen müssen. Da eröffnet sich ein großes Tor für Klagen gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen.

Eine ausführliche Reportage zu dem Thema haben wir auf dem YouTube-Kanal vom SWR gefunden:

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Bildquelle: Pixabay-User:in olasufa

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3 Antworten

  1. Paul Trabb sagt:

    Ich denke auch über eine Wärmepumpen-Installation bei mir nach. Danke für die Aufklärung, welche Kosten dabei auf mich zukommen werden. Gut zu wissen, dass sich der Stromverbrauch eines Haushaltes mehr als verdoppeln kann.

  2. clara grün sagt:

    Danke für den Beitrag. Mein Vermieter möchte auch eine Wärmepumpe installieren lassen, was ich gut finde. Danke für den Hinweis, dass der Vermieter das Recht hat, die Investition auf die Mieter umzulegen.

  3. Eure ausführliche Darstellung der verschiedenen Faktoren, die die Gesamtkosten beeinflussen, ist für Leser wie mich von unschätzbarem Wert. Die klare Aufschlüsselung der Investitionen, Betriebskosten und potenziellen Einsparungen hat mir geholfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.Vielen Dank für eure stets informativen Artikel .
    LG,
    Claus

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