Haus ohne Handicap – Barrierefreies Bauen nach DIN

Barrierefreiheit bedeutet, kurz gesagt, eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von behinderten beziehungsweise gehandicapten mit nichtbehinderten Menschen. Im Lebensalltag soll es keinen Unterschied machen, ob der Hausbewohner körperlich völlig oder nur eingeschränkt gesund und unversehrt ist. Die spätere Situation einer durch Alter oder Krankheit bedingten Pflegebedürftigkeit kann schon in frühen Jahren bei der Hausplanung berücksichtigt werden. Entweder sind die barrierefreien Hilfen für den Alltag von Beginn an vorhanden, oder sie lassen sich im Bedarfsfalle ohne großen Aufwand nachtäglich einrichten. Zu den verschiedenen Möglichkeiten in beide Richtungen gibt es unter www.haus-xxl.de viel Interessantes, Neues und Aktuelles nachzulesen.

Din-Vorschriften für das barrierefreie Eigenheim

Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. In öffentlichen Gebäuden sowie auf Straßen, Wegen und Plätzen ist dafür die öffentliche Hand mit Bund, Ländern und Gemeinden verantwortlich. Für den Privatbereich mit Haus und Wohnung gilt die DIN 18040 als eine Norm für barrierefreies Bauen. Die DIN 18040-2 enthält die Wohnungsplanung mit den Bereichen:

  • Flächen und Platzbedarf
  • Wohnungsgröße
  • Wege und Rampen
  • Treppen und Aufzüge
  • Küche und Essplatz
  • Bad/WC und Sanitärbereich

Das barrierefreie Wohnen kann und sollte kostenneutral sowie ästhetisch, bis hin zu gemütlich sein. Auch hier gilt der Grundsatz, dass es keinen Unterschied zwischen gesunden und behinderten Menschen geben darf. Der Bauherr kann bei der Planung seines Eigenheims viel dazu tun, dass die Familienangehörigen mehrerer Generationen sich alle gleichermaßen in dem barrierefreien Eigenheim sicher und gut aufgehoben fühlen können.

Planen, ohne dass es mehr kostet

Der Bauherr hat direkten Einfluss auf die Planung seines Eigenheims. Einiges kostet buchstäblich nichts, anderes ist mit einem überschaubaren, vertretbaren Mehraufwand eine Investition in die Zukunft. Beispiele dafür sind

  • ein ausreichend breiter Zugang zur Eingangstür des Wohnhauses, der auch für Rollstuhlfahrer nutzbar ist. Der Hauszugang sollte möglichst ebenerdig oder so niedrig und stufenlos gehalten sein, dass bedarfsweise eine Rampe angelegt oder angebaut werden kann.
  • Die Diele mit ihrem Eingangsflur sollte mindestens eineinhalb Meter breit sein und eine ausreichend große Bewegungsfläche zum Wenden eines Rollstuhls bieten.
  • Sämtliche Türen und Durchgänge innerhalb der ebenerdigen Wohnung sollten wenigstens achtzig Zentimeter, besser einen Meter breit und schwellenfrei sein. Wenn Schwellen notwendig sind, dann sollten sie die Höhe von zwei Zentimetern nicht überschreiten.
  • Die Tür zum Sanitärbereich muss nach außen hin geöffnet werden können. Die Dusche muss ebenerdig, also bodengleich, und der gesamte Bodenbelag absolut rutschhemmend sein.
  • Küchenelemente sowie Waschtisch im Sanitärbereich sollten unterfahrbar sein. Das erleichtert die Pflege und bietet später die Möglichkeit, in einem Rollstuhl sitzend möglichst nahe an alle Küchen-/Badelemente herankommen zu können.
  • Sämtliche Steckdosen müssen von der Erstmontage an in Sitzhöhe erreichbar sein.
  • Außenrollos an Fenstern und Türen sollten elektrisch bedient werden können. Das ist einerseits materialschonend und andererseits in jeder Lebenslage eine große Erleichterung. Ein Knopfdruck ist allemal einfacher und zeitsparender als das Rauf- und Runterziehen von einem halben Dutzend Außenrollos oder gar mehr.

Eingeschossige und freistehende Bauweise

Für die Lebensqualität im späteren Alter mit einem deutlich eingeschränkten Aktionsradius ist das freistehende Haus geradezu ideal. Vorne zur Straße hin führt eine Rampe zur Eingangstür, hinterm Haus eine weitere Rampe aus dem Wohnzimmer hinaus in den Garten. Ein plattierter Weg rund um das Haus kann problemlos sowohl mit dem Rollstuhl als auch mit einem Rollator genutzt werden. Derartige Möglichkeiten sind für die junge Familie mit Kinderwagen ebenso schön und hilfreich wie für die mehrere Jahrzehnte ältere Generation mit Gehbehinderung oder anderem körperlichen Handicap.

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Eine Antwort

  1. Sven sagt:

    Ein Umbau ist kostspielig, kann aber gefördert werden. Die häufigsten Umbaumaßnahmen werden laut der Bankengruppe vor Allem in den Sanitärräumen vorgenommen.

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