Unterschied zwischen „pachten“ & „mieten“

Die große Bezugnahme auf die aktuelle Folge „#146 OKKANER LAMBO“ des Podcasts „Gemischtes Hack“. Felix Lobrecht und Tommi Schmitt fragen sich in der Folge, wo denn der Unterschied zwischen „pachten“ und „mieten“ liegt und spekulieren sich um Kopf und Kragen. Wir selbst kennen Gastronomen, die ihr Restaurant gepachtet haben und wir selbst mieten als Agentur und Redaktion eine Gewerbeimmobilie. Da ich auch den Unterschied nicht kenne, habe ich dies mal schnell recherchiert und hier kommt das Ergebnis:

Der Pachtvertrag bei Immobilien und Grundstücken

Eine Pacht oder ein Pachtvertrag wird dann vereinbart, wenn Pächter:innen ein Grundstück oder das Inventar einer Immobilie dafür nutzen können, dass mit Hilfe der vorliegenden Bedingungen Erträge und Gewinne erwirtschaftet werden dürfen.

Pachtverträge in der Gastronomie

Tommi Schmitt lag in seinem letzten Versuch einer Erklärung richtig, da zum Beispiel eine Bar mit der vorhandenen Ausstattung gepachtet wird und er somit durch die Nutzung der bereits installieren Zapfanlage die Gewinne durch den Ausschank behalten darf. Die in der Gastronomie geschlossenen Pachtverträge hängen auch damit zusammen, dass das Inventar nicht nur den Besitzern gehören, sondern viele auch von Brauereien ausgestattet werden und es Verträge mit Biermarken gibt, die auch bei einem Pachtwechsel eingehalten werden müssen.

Pachten in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft geht es meistens um Grundstücke und Ackerfläche, die landwirtschaftlich genutzt werden, um zum Beispiel nach der Fruchtziehung die Ernte verkauft werden kann. Laut der leicht zu findenden Definitionen bei dem Unterschied zwischen Mietverträgen und Pachtverträgen kann ein Unternehmen auch Immobilien mieten, wenn es sich bei der Gewerbeimmobilie um „leere Räumlichkeiten“ geht. Hier gilt dann das allgemeine Mietrecht, welches in einem Mietvertrag vereinbart wird.

In einem Pachtvertrag werden die Bestandteile des Pachtgegenstandes aufgeführt, welche nach Beendigung einer Pacht in dem Zustand hinterlassen werden, um eine fortführende Nutzung des Objektes zu gewährleisten. Wenn es sich bei dem Pachtgegenstand um das Grundstück eines Bootsverleihs handelt, an dessen vorhandenen Steg die Boote befestigt werden, dann muss dieser Steg so übergeben werden, dass die Nachfolger:innen ihre Boote ebenfalls an dem Steg befestigen können.

Sonderrechte und Nutzungsarten

Bei einer Pacht kann im Vertrag festgeschrieben werden, welche Arten der Nutzung erlaubt sind. Wenn ein Kartoffelfeld gepachtet wird, dann kann in dem Vertrag der Anbau und die Ernte von Kartoffeln feststehen, so dass die Pächter:innen keine andere Fruchtziehung vornehmen dürfen. Gleichzeitig dürfen Pächter:innen den pachtgegenstand meistens auch nicht unterverpachten, um sich an deren Unterpächter zu bereichern. Ein Pachtvertrag kann wesentlich komplexer gestaltet sein, so dass einzelne Inhalte des Pachtgegenstandes in Form von Nutzungsrechten und Sonderrechten definiert werden.

Die Grundsteuer spielt eine wichtige Rolle

Die bei Grundstücken und Immobilien aufzubringende Grundsteuer wird weiterhin von den Besitzer:innen bezahlt und nicht von den Pächter:innen. Dies ist bei einem Mietvertrag auch so, doch bei einem Kauf von einer Immobilie oder einem Grundstück muss der neue Besitzer diese Grundsteuer aufbringen. Es zahlt immer derjenige die Grundsteuer, der im Grundbuch als Besitzer:in steht.

Fruchtziehung ist das Buzzword dieser Fragestellung

Wenn ihr auf der nächsten WG-Party diese Frage gestellt bekommt, dann müsst ihr euch das Wort „Fruchtziehung“ einfach merken und damit die Frage souverän beantworten. So vermeidet ihr hilflose Schwimmereien und riskante Theorien bei der Klärung des Unterschieds zwischen „pachten“ und „mieten“. Es geht dabei einfach um die Gewinnmaximierung durch das zur Verfügung gestellte Pachtobjekt.

Ich hoffe sehr, dass ich euch liebe Hackis mit diesem Artikel helfen konnte und freue mich über viele Kommentare von euch. Die neue Folge hat mich wieder an vielen Stellen abgeholt, weil zu tiefe Sportkarren mit ausgefallenen Farben mich auch nur nerven und meistens stören. Wenn ich den Motorradfahrer aus meinem Veedel mal persönlich begegne, dann werde ich ihm auch ein paar Fragen zu seinen lauten Fahrten stellen. Was glaubst du eigentlich wen du mit diesem Lärm beeindruckst?

Bildquelle: Pixabay-User:in Bru-nO

 

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6 Antworten

  1. Johannes sagt:

    Guter Beitrag zu diesem Thema.

    Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich mein Grundstück für eine PV Anlage verpachten kann?

    Beste Grüße

    Johannes

  2. Thomas sagt:

    Erstmal danke für den Informativen Beitrag.
    Eine Frage habe ich noch:
    Ich werde meine Bestandsanlage in 2023 erweitern.
    Wie gehe ich dann mit der UST um? Die USt. für die Einspeisung muss ich wohl komplett erklären. Kann ich denn den Ertrag für den Selbstverbrauch dann nur anteilig (Bestand zu Neu) der MwSt. unterziehen?

    Gruß

    Thomas

  3. Miriam sagt:

    Interessanter und guter Beitrag.

    Wir sind gerade dabei uns eine Photovoltaikanlage anzuschaffen und haben
    auch von den Steuervorteilen gehört.

    Könnt Ihr mir evtl. genau sagen welche Möglichkeiten es gibt bei einem PV Invest von der Steuer zu profiteren?

    LG

    Miriam

  4. Rainer sagt:

    Sehr guter Beitrag zu diesem Thema

    Ich habe eine Frage:

    Wir sind schon länger am überlegen in eine PV-Anlage zu investieren.
    Gibt es eine gesetzliche Einspeisevergütung? Und wenn ja auf wie viel Jahre beschränkt sich diese?

    Beste Grüße

    Rainer

  5. David sagt:

    Erstmal danke für den guten Beitrag!

    Ich habe eine Frage, denkt Ihr es lohnt sich die eigene Dachfläche (wir haben 3 Stück
    mit Scheunen) für eine Photovoltaikverpachtung zu nutzen? Oder lieber gleich selbst Module kaufen?
    Was denkt Ihr ist wirtschaftlicher?

    Beste Grüße

    David

    • Alex sagt:

      Hi David, Rainer, Miriam, Thomas oder Johannes (ich weiß nicht, welchen Namen du bevorzugst),
      anstelle von deinen interessanten Kommentaren, dessen Antworten ich hinter der URL auf deinem Namen finden würde, könntest du doch direkt deine Dienstleistung vorstellen und hier kein großes Täuschungsmanöver abziehen. Solange du nicht ehrlich zu meinen Leser:innen und Mir bist, werde ich deine Kommentare hier gerne freischalten, aber werde weiterhin die URL löschen. Liebe Grüße ❤️😉

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